Kinderverkehrsunfälle
Vorschläge für Maßnahmen
Die Suche nach Maßnahmen aus dem Straßenbaubereich zur Verminderung von Kinderverkehrsunfällen gestaltet sich schwierig. Die Unfälle häufen sich nicht im erwarteten Umfang, es gab nur eine Stelle, die in allen drei Untersuchungsjahren auffiel.
Die Bereiche vor den Berliner Grundschulen können als unfallfrei gelten, erst unter Einbeziehung eines Radius von 200 m um die Grundschule werden etwa 20% der Kinderunfälle gefunden. Die Unfälle stehen jedoch in den wenigsten Fällen im Zusammenhang mit den im Bereich befindlichen Schulen, vielmehr handelt es sich um Hauptverkehrsstraßen, die in der Nähe liegen.
Anders als beim Thema radfahrende Kinder ergeben sich beim Thema Kinder als Fußgänger Ansatzpunkte, die straßenbauliche Aktivitäten betreffen:
- Es gibt im Straßennetz Stellen, zumeist an Einmündungen gelegen, bei denen die Überquerung der Straße (in der Regel eine Hauptverkehrsstraße) durch Gehwegvorstreckungen erleichtert werden kann.
- Es sind ferner Stellen im Straßennetz zu finden, bei denen aufgrund von Haltestellen des öffentlichen Verkehrs (z.B. U-Bahneingänge auf dem Mittelstreifen oder Haltestellen der Straßenbahn in Mittellage) ein erhöhter Bedarf an sicheren Querungsmöglichkeiten besteht. Ergänzend zu den Gehwegvorstreckungen kommen hier Lichtsignale bzw. Anforderungs-FGÜ in Frage.
- Falls bereits ein Lichtsignal vorhanden ist und trotzdem Kinderunfälle zu beobachten sind, kommen folgende Maßnahmen in Frage:
- Da Kinderunfälle an Lichtsignalen häufiger als der Durchschnitt bei Dämmerung oder Dunkelheit geschehen, sollte die Straßenbeleuchtung direkt am Lichtsignal geprüft werden. Besonders lohnend kann es sein, den nur durch Schutzblinker oder gar nicht gesicherten zweiten Teil der Furt besser zu beleuchten.[1] Vor allem Linksabbieger und querende Kinder können sich manchmal offenbar schlecht erkennen. Bei neuen Anlagen oder beim Umbau von LSA sollte die Beleuchtung der "zweiten" Furt bei Straßen mit Mittelstreifen bzw. des Teils der Furt ohne Haltlinie in Zukunft Standard sein.
- Insbesondere an U-Bahnhaltestellen können die Freigabezeiten für Fußgänger zu gering bemessen sein, so dass die Wartezeit als zu lang empfunden wird und unter hohem Risiko gequert wird.
- Die Häufungsstelle am Senftenberger Ring, die in mehreren Jahren immer wieder hervortrat, sollte im Rahmen einer eingehenden Untersuchung beobachtet werden; es sind voraussichtlich tiefergreifende verkehrsplanerische Anstrengungen bis zur Verlegung von Parkhauseinfahrten oder Zugängen zum Einkaufszentrum zu diskutieren. Die Stelle wäre jedoch vermutlich auch mit einer Lichtsignalregelung weitgehend in den Griff zu bekommen. [2]
Es sollte bei der Unfallkommission der Stadt Berlin geprüft werden, ob die im Bericht genannten auffälligen Stellen bereits in Bearbeitung sind oder ob weitergehende bauliche oder verkehrsorganisatorische Maßnahmen zweckmäßig sind.
Es wird vorgeschlagen, in Zukunft die Grenzwerte für Häufungsstellen auf 2 Kinderunfälle an einem Abschnitt/ Knotenpunkt je Jahr und auf 3 Kinderunfälle an einem Abschnitt/Knotenpunkt in drei Jahren herabzusetzen. Damit kann dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Häufungsstellen für die Verkehrsteilnehmergruppe sehr schnell auftreten und wieder verschwinden können. Trotzdem lohnt es sich auch kleinsten Hinweisen auf Sicherheitsdefizite nachzugehen.
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[1] Es ist beim LSA-Bau üblich, die Kfz-Signalgruppen an Mast anzubringen der auch die Straßenbeleuchtung trägt. Dieser Kombimast steht jedoch genau dort, wo die Haltlinie für eine relativ sichere Querungsmöglichkeit sorgt. Auf der gegenüberliegenden, bei Straßen mit Mittelstreifen relativ weit weg und damit schlechter beleuchteten Seite, gibt es häufig nur einen Kurzmast für die Fußgängersignale und ggf. den Schutzblinker.
[2] Hierzu müsste vom Grundsatz abgewichen werden, dass in Tempo-30-km/h-Zonen Lichtsignale nicht notwendig sind.